Kosten
Obwohl die DÄGO (Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie) und andere osteopathische Fachgesellschaften sich für eine Übernahme der Kosten für eine osteopathische Behandlung einsetzen, gehört die Osteopathie bisher nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Da allerdings einige gesetzliche Krankenkassen Teile der osteopathischen Behandlungskosten erstatten (z.B. BKK Securvita, BKK Mobil Oil, Vitafit, HEK, bzw. Liste auf Osteokompass), empfiehlt sich in jedem Fall eine Anfrage bei Ihrer gesetzlichen Kasse vor Beginn der Behandlung. Gesetzliche Krankenkassen, möchten meist eine zusätzliche ärztliche Empfehlung für die osteopathsiche Behandlung haben, die Sie in unserer osteopathischen ärztlichen Praxis nicht benötigen.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten, da wir unsere Leistungen, wie gesetzlich vorgesehen, nach den Sätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abrechnen.
Hinweis aus rechtlichen Gründen: Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapierichtung (Osteopathie) selbst. Für den Bereich der Wirbelsäule, z. B. beim chronischen Schmerzsyndrom, geht die Bundesärztekammer in der Regel von einer Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen aus (Deutsches Ärzteblatt 2009, S. 2325 ff.) Im Übrigen gibt es bislang keine großen, randomisierten Doppelblind-Studien, die in wissenschaftlicher Hinsicht die Wirkungsweisen osteopathischer Medizin bei den genannten Krankheitsbildern nachweisen.