Voraussetzungen für die Behandlung

Wir werden häufig gefragt, ob man für eine osteopathische Behandlung z.B. gelenkig sein oder andere körperliche Voraussetzungen erfüllen müsse. Da die Behandlung auf jeden Patienten persönlich zugeschnitten wird, können wir auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen in vollem Umfang therapieren. Auch hinsichtlich des Alters unserer Patienten gibt es keinerlei Einschränkungen.

Hinweis aus rechtlichen Gründen: Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapierichtung (Osteopathie) selbst. Für den Bereich der Wirbelsäule, z. B. beim chronischen Schmerzsyndrom, geht die Bundesärztekammer in der Regel von einer Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen aus (Deutsches Ärzteblatt 2009, S. 2325 ff.) Im Übrigen gibt es bislang keine großen, randomisierten Doppelblind-Studien, die in wissenschaftlicher Hinsicht die Wirkungsweisen osteopathischer Medizin bei den genannten Krankheitsbildern nachweisen.